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   BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B   

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BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B (https://dejure.org/2008,70181)
BSG, Entscheidung vom 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B (https://dejure.org/2008,70181)
BSG, Entscheidung vom 10. November 2008 - B 8 SO 35/08 B (https://dejure.org/2008,70181)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 13 SO 16/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 1 SO 9/07
  • BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
 
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  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (= Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59 und 65).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59 und 65).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Die Bezugnahme des Beklagten auf zwei untergerichtliche Entscheidungen genügt den Darlegungserfordernissen nicht, weil eine umfangreiche Rechtsprechung zum Verhältnis von Ermessensrichtlinien und der Ausübung des Ermessens im Einzelfall besteht (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 5 S 31 ff).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.03.1995 - IV 25/95

    Ermäßigter Steuersatz bei Speiseeisverkäufen in Kinos im Rahmen von

    Auszug aus BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 35/08 B
    Soweit das LSG in jedem Einzelfall Ermittlungen zum Anteil der in der WfB anfallenden Pflege im Vergleich zu der übrigen Grundpflege für erforderlich halte, setze es sich in Widerspruch zu der Entscheidung des SG und des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. April 1995 - "OVG Bf IV 25/95"), da diese eine pauschale Kürzung des Pflegegeldes von 25 % in vergleichbaren Fällen für korrekt erachteten.
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